Das heißt, alle Yogakurse mit 8-10 Übungseinheiten, entsprechen den Qualitätskriterien des aktuellen Leitfadens Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“.
Bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) können sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Gesundheitskasse ab. Nach Kursabschluss erhält der Teilnehmer bei regelmäßiger Teilnahme eine Bescheinigung die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.